Dokumentation: Zur Notwendigkeit eines Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit – 50 Jahre sind genug!
Sozialarbeiter*innen besitzen kein Zeugnisverweigerungsrecht (ZVR). Dieses Problem thematisierte das Bündnis für ein ZVR in der Sozialen Arbeit auf einer Podiumsdiskussion am 11. Oktober 2022 in Berlin. Das Bündnis fordert die Reformation des §53 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger) durch die Aufnahme von Mitarbeitenden der Sozialen Arbeit:
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