Zeugnisverweigerungsrecht: Bundesregierung bleibt Belege schuldig – Bündnis fordert Schutz für wirksame Hilfe

21 Okt. von g.g.

Zeugnisverweigerungsrecht: Bundesregierung bleibt Belege schuldig – Bündnis fordert Schutz für wirksame Hilfe

Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/8337) auf Kleine Anfrage der Linken (BT-Drs. 21/8070)

Dresden, 21.10.2026

Die Bundesregierung nennt keine empirischen Untersuchungen, die eine erhebliche Beeinträchtigung der Strafverfolgung durch ein Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit belegen. Das geht aus ihrer Antwort vom 5. Oktober 2026 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ hervor. Dennoch lehnt sie ein Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit weiterhin ab. Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ) sieht darin eine politisch begründete Ablehnung ohne ausreichende empirische Grundlage. Aus Sicht des Bündnisses kommt der gesellschaftliche Nutzen geschützter Hilfen für Opferschutz, Prävention und Resozialisierung zu kurz. Die Bundesregierung verweist auf mögliche Einschränkungen der Strafverfolgung, ohne deren tatsächliches Ausmaß zu belegen.

Keine Daten, kein Monitoring, trotzdem ein Nein

Seit Jahrzehnten gilt ein Zeugnisverweigerungsrecht für die staatlich anerkannte Sucht- und die Schwangerschaftskonfliktberatung. Zu den erfragten nachteiligen Auswirkungen auf die Strafverfolgung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Ebenso wenig ist ihr bekannt, wie oft Aussagen von Sozialarbeiter:innen in den Jahren 2020 bis 2025 für Ermittlungen überhaupt erforderlich waren. „Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor.“

Eine eigene systematische Untersuchung plant die Bundesregierung dennoch nicht. Sie verweist darauf, dass die Strafverfolgung überwiegend Sache der Länder sei. Ob dort ein entsprechendes Monitoring besteht, bleibt offen.

Ein Abgrenzungskriterium, das an der Praxis vorbeigeht

Ihre Ablehnung begründet die Bundesregierung vor allem damit, dass Hilfesuchende in der Sozialen Arbeit „typischerweise nicht selbst Gefahr“ liefen, sich wegen einer Straftat verantworten zu müssen. Diese pauschale Einordnung wird den unterschiedlichen Hilfeverhältnissen nicht gerecht: In der Straffälligenhilfe, der Mobilen Jugendarbeit und Streetwork, der Fansozialarbeit sowie Teilen der Jugendhilfe gehört die Auseinandersetzung mit strafbarem Verhalten zum Hilfeprozess. Zugleich benötigen auch Opfer von Gewalt und Ausbeutung geschützte Beratung – unabhängig davon, ob sie selbst strafrechtliche Verfolgung befürchten müssen. Das betrifft nicht nur spezialisierte Opferberatungsstellen, sondern viele Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit.

Entscheidend ist deshalb nicht allein die mögliche Selbstbelastung der Hilfesuchenden. Entscheidend ist, ob Menschen sensible Informationen offenlegen können, damit Hilfe, Schutz und Prävention wirksam werden.

Zugleich lässt die Bundesregierung keine Perspektive für eine gesetzlich eingegrenzte Lösung erkennen. Einerseits sei die Soziale Arbeit zu vielfältig für ein „pauschales“ Zeugnisverweigerungsrecht. Andererseits lehnt sie auch die erfragten arbeitsfeldbezogenen Erweiterungen ab, etwa für Fanprojekte oder Streetwork. Das BfZ fordert einen arbeitsfeldübergreifenden Schutz professioneller, vertrauensbasierter Hilfeverhältnisse – kein unbeschränktes Recht, jede beruflich erlangte Information zurückzuhalten.

Eine Frage des politischen Willens

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts braucht jedes neue Zeugnisverweigerungsrecht eine besondere Rechtfertigung. Ausgeschlossen ist es damit nicht. Ob der Kreis der Berechtigten erweitert wird, entscheidet der Bundestag innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen. Die erforderliche Abwägung muss beide Seiten berücksichtigen: den möglichen Verlust unmittelbar verfügbarer Zeugenaussagen ebenso wie den gesellschaftlichen Nutzen verlässlich geschützter Hilfeverhältnisse.

Das Bündnis fordert daher:

  • den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/4290) im Rechtsausschuss zügig zu beraten und eine öffentliche Sachverständigenanhörung durchzuführen;
  • die Erhebung und Offenlegung von Daten zur Vernehmung von Fachkräften der Sozialen Arbeit durch die Länder;
  • eine Reform des § 53 StPO durch Aufnahme von Fachkräften der Sozialen Arbeit in den Kreis der Zeugnisverweigerungsberechtigten, bezogen auf ihre Tätigkeit in professionellen, vertrauensbasierten Hilfeverhältnissen.

Stimmen aus dem Bündnis

„Die Bundesregierung lehnt ein Zeugnisverweigerungsrecht ab, nennt aber keine empirischen Belege für das Ausmaß der befürchteten Nachteile. Eine eigene Untersuchung plant sie ebenfalls nicht“, sagt Ronald Beć, Sprecher des Bündnisses. „Fehlende Daten rechtfertigen kein pauschales Nein. Jetzt braucht es den politischen Willen, den gesellschaftlichen Nutzen geschützter Hilfe ernst zu nehmen und eine Reform voranzubringen.“

„Auf der Straße begegnen wir Menschen, die Straftaten erlebt haben, ebenso wie Menschen, die selbst strafbares Verhalten aufarbeiten müssen. Beide brauchen Vertrauen, um Hilfe anzunehmen“, sagt Georg Grohmann, Sprecher des Bündnisses, für die Bundesarbeitsgemeinschaft Streetwork/Mobile Jugendarbeit. „Gerade dort, wo Vertrauen am schwersten zu gewinnen ist, braucht es seinen rechtlichen Schutz am dringendsten.“

Kontakt zu den Sprechern des BfZ:
Ronald Beć
r.bec@fanprojekt-dresden.de

Georg Grohmann
grohmann@bag-streetwork.de
0157-71418265

Quellen: Antwort der Bundesregierung vom 5. Oktober 2026 (BT-Drs. 21/8337) auf die Kleine Anfrage BT-Drs. BT-Drs. 21/8070,  Gesetzentwurf BT-Drs. 21/4290

Vong.g.