Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit setzt sich für eine Reform des § 53 StPO ein. Ziel ist die Aufnahme von Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit in die geschützten Berufsgruppen des § 53 Abs. 1 StPO.
Als breites Bündnis innerhalb der Profession der Sozialen Arbeit unterstützen wir betroffene Sozialarbeiter*innen, deren Arbeitsbeziehungen und Arbeitsgrundlagen durch das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht bedroht sind. Konsequenz dieser Rechtslage sind auf persönlicher Ebene die Androhung und Verhängung von Ordnungsgeldern sowie Beugehaft.
Unsere Forderungen
1. Reform des § 53 StPO durch Aufnahme der Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit in die geschützten Berufsgruppen des § 53 Abs. 1 StPO.
2. Zusätzliche Aufnahme entsprechender Verschwiegenheitspflichten als arbeitsrechtliche vertragliche Nebenpflichten in die Arbeitsverträge aller hauptamtlichen Fachkräfte der Sozialen Arbeit.
3. Bis zur Realisierung einer Reform des § 53 StPO werden die Arbeitgeber aufgefordert, die bestehenden Möglichkeiten zur Nichterteilung einer Aussagegenehmigung in vollem Umfang auszuschöpfen. Die Bereitstellung eines rechtsanwaltlichen Zeugenbeistands für betroffene Mitarbeiter*innen muss obligatorisch sein.
Mitgliedsorganisationen
Einzelmitglieder
Prof.in Dr.in Helen Breit
Fabian Fritz
Prof. Dr. Martin Klein
Prof. Dr. Nikolaus Meyer