call for cases vol. II – die Vielfalt Sozialer Arbeit sichtbar machen
Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ) ruft erneut Sozialarbeiter*innen in ganz Deutschland dazu auf, ihre praktischen Erfahrungen mit Vorladungen bei Ermittlungsbehörden oder Überwachungsmaßnahmen einzusenden!
Dem ersten Aufruf des BfZ sind bereit diverse Kolleg*innen und Träger gefolgt, deutlich wurde dabei, dass die Folgen von Überwachung, Ermittlungen und/oder Vorladungen in jedem Handlungsfeld sehr unterschiedlich sind. Auch wenn das besondere Vertrauensverhältnissen zu den Menschen, mit denen wir arbeiten, ein zentraler Bestandteil fast aller Handlungsfelder der Sozialen Arbeit sein dürfte, unterscheiden sich konkrete Anlässe sowie Konsequenzen für die eigene Arbeit, die Arbeitsbeziehungen und die persönliche Ebene teilweise stark.
Für die Arbeit des Bündnisses sind diese Fallbeispiele von enormer Bedeutung. Sowohl für Gespräche mit Politiker*innen in anonymisierter und verfremdeter Form, als auch für die Diskussion der Ausgestaltung eines möglichen Zeugnisverweigerungsrechts für die Soziale Arbeit ermöglicht jedes neue Beispiel andere Perspektiven.
Das BfZ ruft daher Mitarbeiter*innen in der Sozialen Arbeit auf, Fallbeispiele einzusenden, in denen:
- eine Vorladung zur Zeugenaussage im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht erfolgt ist und diese abgewendet werden konnte
- eine Zeugenaussage erfolgen musste und nicht abgewendet werden konnte
- polizeiliche Tätigkeiten (Durchsuchungen, Auskunftsersuchen usw.) im eigenen Arbeitsbereich erfolgten und nicht abgewehrt werden konnten
- die Befürchtung besteht, dass Vorladungen denkbar wären – wie wird dies team-/ trägerintern diskutiert, welche Vorkehrungen werden möglicherweise arbeitsorganisatorisch getroffen, um dem zu begegnen?
Von besonderem Interesse sind dabei die Auswirkungen auf die Beziehungen zu Klient*innen/Adressat*innen, die Auswirkungen auf die eigene Tätigkeit bzw. das betroffene Projekt sowie mögliche Auswirkungen auf den eigenen Lebensbereich.
Zu beachten: Das BfZ macht darauf aufmerksam, dass eine Anonymisierung der Fälle zwingend erforderlich ist. Besonders bei noch laufenden Verfahren oder solchen, die auch nach Jahren (wieder) aufgenommen werden könnten, ist im Besonderen zu prüfen, inwiefern eine Rückverfolgung möglich sein könnte. Für eine sichere Kontaktaufnahme mit dem BfZ gibt es die Möglichkeit den Mailverkehr zu verschlüsseln (PGP-Schlüssel unter: https://www.zeugnis-verweigern.de/kontakt/#pgp) oder den Fall mittels PrivNote (https://privnote.com/) zu übermitteln.
Notwendig für eine Reform des § 53 StPO sind weiterhin viele Gespräche mit Mitgliedern des Bundestags. Sprechen Sie mit Ihren Abgeordneten vor Ort, vermitteln Sie die Notwendigkeit eines Zeugnisverweigerungsrechts für die Soziale Arbeit, um bei möglichst vielen Abgeordneten das Thema zu platzieren und aktuell zu halten. Gerne können Sie hierzu die Flyer und das umfangreiche Material auf der Website des BfZ nutzen (https://www.zeugnis-verweigern.de/material/).
Sprechen Sie bitte in Ihren Teams und in Ihren Netzwerken darüber und verbreiten Sie diesen Aufruf.