AWO veröffentlicht Rechtsgutachten zur Modernisierung der Strafprozessordnung
Im September 2023 hat das Präsidium des Bundesverbands der Arbeiterwohlfahrt (AWO) beschlossen, für die Einführung eines strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit einzutreten. Zur Bekräftigung dieses Anliegens ist die AWO im Herbst 2023 dem Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht beigetreten.
Ein von der AWO bei Rechtsanwalt Benjamin Raabe in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten wurde nun vorgelegt und liefert neben erneuten Begründungen zur Notwendigkeit eines ZVR für Sozialarbeiter*innen auch konkrete Formulierungsvorschläge zur Reform des § 53 StPO. Dieser wichtige Beitrag zur Debatte um die Ausweitung des ZVR orientiert sich an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und argumentiert entlang dieser, wie das besondere Vertrauensverhältnis in den verschiedenen Handlungsfeldern Sozialer Arbeit durch ein ZVR geschützt werden könnte.
https://awo.org/artikel/fuer-ein-zeugnisverweigerungsrecht-in-der-sozialen-arbeit/
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