Pressemitteilung: Forderungen an das Justizministerium übergeben

22 Mrz von admin

Pressemitteilung: Forderungen an das Justizministerium übergeben

Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit veranstaltete Kundgebung am Internationalen Tag der Sozialen Arbeit

Forderungen an das Justizministerium übergeben

Pressemitteilung des Bündnisses für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit

21.03.2024

Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ) hat am Dienstag, dem 19. März 2024, dem Internationalen Tag der Sozialen Arbeit, eine kraftvolle Kundgebung vor dem Justizministerium in Berlin durchgeführt. Rund 100 Menschen kamen ins Regierungsviertel, um ihre Solidarität zu bekunden und die Forderung nach einer Reform des § 53 StPO auf die Straße zu tragen.

Die Redebeiträge der Kundgebung, gehalten von Vertreter*innen von Gangway e.V. – Straßensozialarbeit in Berlin, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – GEW und dem Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. – DBSH unterstrichen die dringende Forderung nach einem gesetzlich verankerten Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter*innen. Aktuelle Brisanz erhält das Thema vor dem Hintergrund der letztwöchigen Zustellung von Strafbefehlen über 120 Tagessätze à 60 € wegen Strafvereitelung gegen die Kolleg*innen im Fanprojekt Karlsruhe. Dies geschah im Zuge von Aussageverweigerungen der Mitarbeiter*innen des Fanprojekts, die sich auf ihre Schweigepflicht beriefen, um das Vertrauensverhältnis zu ihren Adressat*innen und damit ihre sozialarbeiterische Arbeitsgrundlage zu schützen (siehe auch https://www.zeugnis-verweigern.de/2024/03/15/pressemitteilung-soziale-arbeit-unter-druck/).

Hintergrund

Das BfZ setzt sich für die Einführung eines strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter*innen ein, um das unabdingbare Vertrauensverhältnis zwischen Fachkräften und Klient*innen zu schützen. Ziel der Veranstaltung war es, die politische Diskussion über eine notwendige Reform des §53 StPO zu intensivieren und das Bundesministerium für Justiz für die kritischen Aspekte der aktuellen Gesetzeslage zu sensibilisieren. Eine Mitarbeiter*in des Ministeriums nahm die Forderungen des Bündnisses während der Kundgebung entgegen und leitete sie an die zuständige Fachabteilung weiter. Ein aktuell erschienenes Rechtsgutachten legt dar, dass die verfassungsrechtlichen Vorgaben dem Gesetzgeber durchaus Gestaltungsspielräume ermöglichen, Sozialarbeitende in die Gruppe der Berufsgeheimnisträger aufzunehmen (https://awo.org/fuer-ein-zeugnisverweigerungsrecht-der-sozialen-arbeit).

Stimmen aus dem Bündnis und den Redebeiträgen

Gökhan Akgün, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – GEW betont: „Aus Sicht der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ist klar: Das Zeugnisverweigerungsrecht muss unbedingt rechtlich verankert werden. Unsere Arbeit basiert auf Vertrauen, Diskretion und dem unbedingten Schutz unserer Klientinnen und Klienten. Diese Prinzipien sind nicht verhandelbar, sondern bilden das Fundament unserer professionellen Identität.“

Josefin Falkenhayn, Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di: „Der aktuelle Fall von Mitarbeitenden des Karlsruher Fanprojekts verdeutlicht die Notwendigkeit unserer Forderung nach einem Zeugnisverweigerungsrecht! Es ist inakzeptabel, dass Sozialarbeiter*innen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit mit derartigen rechtlichen Konsequenzen konfrontiert werden – sie mit Beugehaft bedroht werden und sogar Verurteilungen im Strafbefehlsverfahren ergehen.“

Alexandra Anastasio, Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.: „Es braucht dringend ein Gleichgewicht, für gute Rahmenbedingungen, für ein gutes Arbeitsleben in der Sozialen Arbeit! Wir fordern das Justizministerium auf, sich endlich inhaltlich mit dem Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit auseinanderzusetzen und das fundamentale Element für unsere Beziehungsarbeit, das Vertrauen, zu schützen!“ 

Juri Schaffranek, Gangway e.V.: „Soziale Arbeit basiert auf dem Vertrauen zwischen Adressat*innen und Fachkräften. Dieses Vertrauen ist die DNA unserer Arbeit! Sie kann nur dann gedeihen, wenn alle sich sicher sein können, dass Informationen vertraulich behandelt werden“.

Georg Grohmann, Sprecher des BfZ, betont: „Die fehlenden gesetzlichen Regelungen zum strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit gefährden das Vertrauensverhältnis zu unseren Klient*innen und damit die Grundlage unserer Arbeit.“

Matthias Stein, ebenfalls Sprecher des BfZ, ergänzt: „Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, vorliegende Reformvorschläge aufzunehmen, zu diskutieren und endlich die prekäre Situation von Sozialarbeitenden zu beheben.“

Das BfZ lädt Journalist*innen ein, über die Veranstaltung zu informieren, über die Forderungen und Perspektiven von Sozialarbeiter*innen zu berichten und die öffentliche Diskussion über dieses essenzielle Thema weiter voranzutreiben.

Kontakt zu den Sprechern des BfZ:

Matthias Stein
ms@fanprojekt-jena.de
0173-3970701  

Georg Grohmann
grohmann@bag-streetwork.de
0157-71418265

Die Pressemitteilung können Sie auch hier herunterladen.

Vonadmin