Ausgang im Karlsruher Verfahren sendet deutliches Signal an Bundespolitik

16 Okt. von admin

Ausgang im Karlsruher Verfahren sendet deutliches Signal an Bundespolitik

Pressemitteilung

Ausgang im Karlsruher Verfahren sendet deutliches Signal an Bundespolitik

Verfahren eingestellt – rechtliches Dilemma bleibt

16.10.2025

Heute wurde das Berufungsverfahren gegen drei beschuldigte Sozialarbeiter*innen des Karlsruher Fanprojekts wegen des Verdachts der Strafvereitelung am Landgericht Karlsruhe gegen Auflagen eingestellt. In seinen Eröffnungsworten betonte der vorsitzende Richter Peter Stier das bestehende rechtliche Dilemma des fehlenden Zeugnisverweigerungsrechts, welches jedoch auf politischer Ebene und nicht in diesem Verfahren zu klären sei.

Bündnis fordert Klarheit vom Gesetzgeber

„Als Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht sind wir vor allem weiterhin davon überzeugt, dass sich unsere Kolleg*innen nicht schuldig gemacht haben“, erklärt Georg Grohmann, Sprecher des „Bündnisses für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit“ (BfZ). Er verweist auf das Signal, das von dem heutigen Verfahren ausgeht: „Die ausgetauschten Argumente und der heute gefundene Kompromiss nehmen den Gesetzgeber in die Verantwortung, hier endlich Rechtssicherheit für staatlich organisierte Hilfe zu gewährleisten. Die vorhandene Unsicherheit innerhalb der Sozialen Arbeit in Deutschland muss ernst genommen werden.“

Durch die Einstellung des Verfahrens blieben zentrale Fragen bezüglich der Strafvereitelung und der Relevanz der von der Staatsanwaltschaft verlangten Aussagen für ihre Ermittlungsverfahren offen. Über ihre Verteidiger*innen machten die Sozialarbeiter*innen deutlich, dass die Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens kein Schuldeingeständnis sei. Matthias Stein, ebenfalls Sprecher des BfZ, erklärt: „Mit Blick auf den Druck und die Belastung unserer Kolleg*innen sind wir sehr froh, dass das Verfahren nun beendet ist.“

Auch wenn der Ausgang des Verfahrens aus Sicht des BfZ darauf verweist, in ähnlichen Fällen aufgrund der bestehenden rechtlichen Unklarheit konstruktive Lösungen zu suchen, um die Soziale Arbeit zu schützen, kann er für die Soziale Arbeit aber nicht zufriedenstellend sein. „Die nächsten Sozialarbeiter*innen in solch einer Situation werden erneut von der notwendigen Einsicht der Ermittlungsbehörden und Richter*innen abhängig sein. Fehlt diese, sind wieder Angebote Sozialer Arbeit und ganz konkret Kolleg*innen strafrechtlich bedroht“, problematisiert Stein die weiterhin bestehende Lage.

Ermittlungen hinterlassen Vertrauensverlust und Unsicherheit

Als BfZ erkennen wir die Lösungssuche des vorsitzenden Richters im heutigen Prozess an. Die Staatsanwaltschaft hat mit der durchaus überraschenden Zustimmung zur Einstellung ihre bisherige rigorose Linie verlassen. Gleichzeitig darf es aber nicht sein, dass die Verantwortung weiterhin auf die jeweiligen beteiligten Akteur*innen von Polizei, Sozialer Arbeit, Staatsanwaltschaften und Gerichten verschoben wird, um die Soziale Arbeit zu schützen. Die gesamten Ermittlungsverfahren und Prozesse haben im Kontext der Fanprojekte enormen Schaden verursacht und für riesige Unsicherheit in der gesamten Sozialen Arbeit gesorgt. „Dass Sozialarbeiter*innen als Privatpersonen dafür haften müssen, ihre Arbeitsgrundlage zu schützen, ist und bleibt ein Skandal“, betont Grohmann und verweist damit nicht nur auf die hohen Geldstrafen zwischen 1.500 und 3.150 €, die den Kolleg*innen auferlegt wurden.

Stein fasst abschließend zusammen: „Rechtssicherheit wird es für die Soziale Arbeit erst mit einem Zeugnisverweigerungsrecht geben. Dieses zu konkretisieren, ist und bleibt Aufgabe des Gesetzgebers. Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht wird sich hier weiter aktiv in die Debatte einbringen.“

Kontakt zu den Sprechern des BfZ:
Matthias Stein                                            
ms@fanprojekt-jena.de                            
0173-3970701                                            
Georg Grohmann
grohmann@bag-streetwork.de
0157-71418265

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