Pressemitteilung: Urteile im Fall Karlsruhe übertreffen alle Befürchtungen
Pressemitteilung des Bündnisses für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit
29.10.2024
Sozialarbeiter*innen sind bundesweit entsetzt. Weil sie das besondere Vertrauensverhältnis zu ihrer Zielgruppe, wohl dem zentralen Grundpfeiler der Sozialen Arbeit, nicht auf das Spiel setzen konnten und wollten, wurden drei hauptamtliche Mitarbeitende des Fanprojekts Karlsruhe vor dem Amtsgericht zu hohen Geldstrafen verurteilt. Und dies, weil sie kein Zeugnisverweigerungsrecht besitzen.
„Hier ist ein Urteil gefällt worden, welches die grundsätzlichen Errungenschaften der Sozialen Arbeit bundesweit massiv gefährden und zurückwerfen kann“, erklärt Matthias Stein, Sprecher des Bündnisses für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ).
Im Zuge ihrer Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft Mitarbeitende des Fanprojekts als Zeug*innen vorgeladen. Diese standen somit vor einem unsagbaren Dilemma: Einblicke aus der Aufarbeitung, die ihnen unter dem Gesichtspunkt absoluter Vertraulichkeit im Rahmen ihrer Arbeit gewährt wurden, an Ermittlungsbehörden weiterzugeben, was vergleichbare Formate für die Zukunft wohl unmöglich gemacht hätte, oder zu schweigen. Als professionelle Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit entschieden sie sich für Letzteres, um das Vertrauen, das ihnen ihre junge Zielgruppe entgegengebracht hatte, nicht zu gefährden. „Soziale Arbeit benötigt ein besonderes Vertrauensverhältnis, um ihren Auftrag erfüllen zu können“, unterstreicht Georg Grohmann, ebenfalls Sprecher des BfZ. „Die Politik muss jetzt handeln! Der Fall zeigt auf dramatische Art und Weise, wie essenziell ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit ist. Das betonen auch unsere Bündnispartner*innen und die Wissenschaft seit langem.“, so Grohmann. „Mitarbeitende in der Sozialen Arbeit brauchen eine Möglichkeit, sich und die Professionalität der Arbeit zu schützen. Wir fordern die Politik auf, den § 53 der Strafprozessordnung entsprechend zu reformieren, so dass Sozialarbeiter*innen Rechtssicherheit durch ein Zeugnisverweigerungsrecht erhalten. Ein solcher Fall darf sich unter keinen Umständen wiederholen. Den Kolleg*innen in Karlsruhe gehört unsere vollste Solidarität“, macht Matthias Stein abschließend deutlich.
Kontakt zu den Sprechern des BfZ:
Matthias Stein Georg Grohmann
ms@fanprojekt-jena.de grohmann@bag-streetwork.de
0173-3970701 0157-71418265
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