Einladung zur Fachveranstaltung
„Zur Notwendigkeit eines Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit – 50 Jahre sind genug!“
am 11.10.2022 um 19:00 Uhr, Veranstaltungszentrum Palisa, Palisadenstraße 48, 10243 Berlin (www.palisa.de)
Direkt zur Anmeldung: https://dsj.meetingmasters.de/50Jahre_sind_genug/booking?request_locale=de
Wir freuen uns, interessierte Menschen aus Politik und Sozialer Arbeit zu unserer Fachveranstaltung „Zur Notwendigkeit eines Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit – 50 Jahre sind genug!“ am 11.10.2022 um 19:00 Uhr einladen zu können.
Hintergrund: Vor 50 Jahren, am 19.07.1972, fällte das BVerfG ein für Mitarbeiter*innen in der Sozialen Arbeit folgenschweres Urteil in Hinblick auf deren Zeugnisverweigerungsrecht. Praktiker*innen und Berufsverbände sehen unverändert die Notwendigkeit der Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter*innen. Das 2018 veröffentlichte Rechtsgutachten „Strafprozessualer Reformbedarf des Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit“ begründet den notwendigen Reformbedarf. Deshalb haben sich Bundesverbände und Vereinigungen im „Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der
Sozialen Arbeit“ (BfZ) zusammengeschlossen, um sich für eine Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts auf alle Bereiche der Sozialen Arbeit einzusetzen. Der 50. „Geburtstag“ des von vielen Expert*innen als überholt angesehenen Urteils des BVerfG sollte willkommener Anlass sein, durch eine Reform des § 53 StPO Rechtssicherheit für alle Kolleg*innen zu schaffen.
Darüber möchten wir mit Ihnen ins Gespräch kommen.
Wir empfangen um 18.00 Uhr bei Snacks und Getränken. Im Anschluss um 19.00 Uhr wollen wir dann nach einem Inputvortrag zusammen mit Vertreter*innen der Regierungsfraktionen, dem Leiter des Fanprojekts Dresden Ronald Beć und Rechtsanwalt René Lau in einem von Christoph Ruf (u.a. Süddeutsche Zeitung, Spiegel, Spiegel-Online, Berliner Zeitung, taz) moderierten Podiumsgespräch über das Urteil des BVerfG sowie aktuelle Perspektiven auf die Frage des dringend notwendigen Zeugnisverweigerungsrechts für die Soziale Arbeit diskutieren. Ausklingen soll der Abend bei Buffet und Getränken, wo es die Möglichkeit geben wird, gemeinsam ins Gespräch zu kommen.
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